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   LG Dessau, 26.06.2000 - 9 T 298/00   

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https://dejure.org/2000,23790
LG Dessau, 26.06.2000 - 9 T 298/00 (https://dejure.org/2000,23790)
LG Dessau, Entscheidung vom 26.06.2000 - 9 T 298/00 (https://dejure.org/2000,23790)
LG Dessau, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 9 T 298/00 (https://dejure.org/2000,23790)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfung des Zeitaufwands für die Vergütung eines Betreuers

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Pauschalierung der Vergütung für Tätigkeiten in einzelnen Aufgabenkreisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Welche Tätigkeiten sind zu vergüten, welche nicht?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 1530
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.02.1996 - 3Z BR 302/95

    Zeitaufwand eines Betreuers

    Auszug aus LG Dessau, 26.06.2000 - 9 T 298/00
    Bei der Entscheidung über die Beschwerde ist zunächst zu berücksichtigen, daß Angaben der Betreuerin über den zeitlichen Umfang ihrer Tätigkeit generell nur in sehr engen Grenzen überprüfbar sind, denn es ist grundsätzlich Sache des Betreuers zu entscheiden, wie er seine Pflichten erfüllt (vgl. hierzu: BayObLGZ 1996, 47 = FamRZ 1996, 1169 = BtPrax 1996, 104).
  • OLG Naumburg, 30.11.2002 - 8 Wx 28/02

    Voraussetzungen der Vergütung eines Berufsbetreuers; Zur Erstattungsfähigkeit des

    Zur Fristwahrung bedarf es - soweit die Voraussetzungen für die Gewährung einer pauschalen Vergütung (§ 1836 b BGB) und eines pauschalen Aufwendungsersatzes (§ 1835 a BGB) nicht vorliegen - eines überprüfbaren Antrags (LG Dessau, FamRZ 2000, 1530 m. Anm. Bienwald).

    Zur Fristwahrung bedurfte es - soweit die Voraussetzungen für die Gewährung einer pauschalen Vergütung (§ 1836 b BGB) und eines pauschalen Aufwendungsersatzes (§ 1835 a BGB) nicht vorlagen - eines überprüfbaren Antrags (LG Dessau, FamRZ 2000, 1530 m. Anm. Bienwald).

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